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Fragen und Antworten zum Stromwechsel
Informieren Sie sich über Dauer und Phasen des Wechselprozesses und erhalten Sie gezielte Antworten zum Thema Wechsel.

Wer kann den Stromanbieter wechseln?
Grundsätzlich kann jeder Verbraucher den Stromanbieter wechseln, der einen eigenen Stromzähler für sein Haus oder seine Wohnung hat und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einen Stromanbieter steht (also direkt die Rechnungen erhält und den Strom bezahlt).

Haben Sie einen Nacht- oder Wärmestromtarif so bleibt dieser beim örtlichen Anbieter - der Hauptzähler kann wechseln.

Wie wechselt man den Stromversorger?
Der Anbieterwechsel ist einfach und birgt keinerlei Risiken für den Verbraucher, da die Stromversorgung per Gesetz immer sichergestellt ist. Sie müssen lediglich einen Beratungstermin unter Telefon 034978-31990 vereinbaren , den Rest erledigt die Energiezentrale Sachsen-Anhalt. In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger zum nächstmöglichen Termin (Ausnahmen: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen und kurzfristig kündbare Verträge. Eine versäumte Kündigung hätte zur Folge, dass Sie wieder für einen längeren Zeitraum, beispielsweise 6 oder gar 12 Monate, gebunden sind). Nach etwa sechs bis zehn Wochen erfolgt die Belieferung mit Strom durch den neuen Versorger.

Kostet der Wechsel etwas?
Nein. Der Wechsel ist kostenfrei.

Was ist beim Umzug zu beachten?
Der Wechsel zu einem Stromanbieter erfordert eine Vorlaufzeit von sechs bis zehn Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung durch den neuen Anbieter. Sollten Sie die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig vor dem Umzug in eine neue Wohnung für einen Wunschanbieter zu entscheiden, sollte die Einsendung der Vertragsunterlagen so frühzeitig wie möglich erfolgen. So haben Sie den Vorteil, dass die Belieferung mit Strom durch den neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen kann, ohne dass der regionale Anbieter in die Zwischenversorgung eintreten muss.
Wird nichts unternommen, entsteht beim Einzug automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif, den Sie aber in der Regel mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats wieder kündigen können.

Welche Angaben benötigt der neue Anbieter bei einem Umzug?
Für den Wechsel benötigt der neue Anbieter neben den persönlichen Daten die folgenden drei Angaben:

- Einzugsdatum
- Zählernummer
- Zählerstand

Wenn sich der Zähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Sollten Sie den Zähler nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Vermieter die Zählernummer und den Zählerstand zu erfragen. Am besten Sie notieren sich den Zählerstand, um später die Abrechnung kontrollieren zu können.

Kann ich auch den Stromanbieter wechseln, wenn ich neu baue?
Ja. Sobald Sie in Ihr Haus eingezogen sind, können Sie einen Liefervertrag zum Monatsanfang abschließen. Die notwendigen Verträge sind durch Ihren Liefervertrag mit dem neuen Stromversorger abgedeckt. Haben Sie neu gebaut, müssen Sie einen Stromanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.

Wie schätze ich meinen Stromverbrauch, wenn ich ihn das 1. Mal beziehe?
Wenn Sie Ihren Stromverbrauch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:

Singles: 1.500 kWh/Jahr  
Paare: 2.800 kWh/Jahr  
Familien: 4.000 kWh/Jahr  
Großfamilien: 6.000 kWh/Jahr


Was passiert, wenn sich mein Verbrauch im nächsten Jahr ändert?
Die Höhe Ihrer Abschläge wird jedes Jahr Ihrem tatsächlichen Verbrauch angepasst und Ihnen mit der Jahresendabrechnung mitgeteilt.

Was ändert sich durch den Wechsel des Stromversorgers?
Für Sie ändert sich wenig: Sie erhalten Ihre Rechnung vom neuen Stromversorger und zahlen an diesen Ihre Abschläge. Der lokale Netzbetreiber kümmert sich weiterhin um die Wartung Ihres Stromzugangs. Der Stromzähler muss nicht aus- oder umgebaut werden. Auch Ihren Strom bekommen Sie nach wie vor über das lokale Stromnetz. Der neue Anbieter speist den von Ihnen verbrauchten Strom in das allgemeine Stromnetz ein und zahlt dem lokalen Netzbetreiber ein so genanntes Netznutzungsentgelt. Da der örtliche Versorger gesetzlich dazu verpflichtet ist, Sie zu versorgen, stehen Sie niemals ohne Strom da. 

Wo finde ich meinen Stromzähler und die Zählernummer?
Wenn sich der Stromzähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Fragen Sie notfalls Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart, sollten Sie den Stromzähler nicht finden.
Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung und natürlich auch auf dem Stromzähler. Falls Sie die Zählernummer nicht finden können, erfragen Sie diese bei Ihrem bisherigen Stromversorger, da diese in jedem Fall für den Anbieterwechsel benötigt wird.

Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Haben Sie aber bei Ihrem Grundversorger ein anderes Stromprodukt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Stromanbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so genannten Sondervertrag, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind. Die Kündigung des Versorgungsvertrags bedarf grundsätzlich der Schriftform (§ 20 Abs. 2 GVV Strom). Allerdings ist es möglich, im Versorgungsvertrag abweichende Regelungen zu treffen, so dass ggf. auch eine telefonische Kündigung akzeptiert wird.

Soll ich selbst bei meinem alten Versorger kündigen?
Mit der Unterzeichnung Ihres neuen Vertrags haben Sie automatisch Ihren neuen Versorger damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft: Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger. In diesem Fall sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen sehr kurz bemessen sind. Bei Verträgen, bei denen eine kurze Kündigungsfrist vorgegeben ist. Wird der Vertrag nicht innerhalb der Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.

Wie verhalte ich mich, wenn mir mein Anbieter aufgrund einer...
...Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht einräumt?
Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger, sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen sehr kurz bemessen sind. Sie sollten Ihr Sonderkündigungsrecht insbesondere dann wahrnehmen, wenn sich der Vertrag bei ausbleibender Kündigung wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate, verlängert. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.

Kann der Wechsel zum Stromausfall führen?
Nein. Per Gesetz ist der lokale Stromversorger dazu verpflichtet, alle Haushalte stets zu versorgen - auch wenn er nicht mehr Vertragspartner ist. Selbst wenn ein Stromanbieter die Lieferung einstellen würde, beispielsweise im Insolvenzfall, ist der örtliche Grundversorger immer gesetzlich dazu verpflichtet, die Stromversorgung zu übernehmen und Sie weiterhin zu beliefern. Der Wechsel geschieht für Sie unmerklich. Sie können sich auf eine zuverlässige und sichere Stromversorgung verlassen.

Ab wann werde ich vom neuen Anbieter beliefert?
Die Belieferung beginnt immer zum frühest möglichen Zeitpunkt, in der Regel sechs bis zehn Wochen nach Abschluss des Vertrages, sofern Sie keinen Wunschtermin genannt haben. Die Belieferung startet immer zum Monatsersten. Eine Garantie für den Wechsel innerhalb dieses Zeitraums können wir Ihnen leider nicht geben. Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel natürlich hinauszögern. Sie haben aber die Möglichkeit, sich jederzeit bei Ihrem neuen Versorger über den Stand des Wechsels zu informieren. Bitte beachten Sie auch, dass der Anbieterwechsel bei Produkten mit Vorauskasse, Anzahlung oder Kaution in der Regel etwa vier Wochen länger dauert. Diese Anbieter warten zunächst den Eingang der zu leistenden Zahlung ab und leiten erst dann den Wechsel ein, der in der Regel sechs bis zehn Wochen dauert. 

Sind nach einem Wechsel technische Änderungen an Zähler oder...
...Leitungen notwendig?
Technische Arbeiten, beispielsweise am Stromzähler, sind nicht nötig. Die Wartung und Ablesung übernimmt übrigens weiterhin der Netzbetreiber. Möglicherweise wird vereinbart, dass Sie selbst den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen. Es kann hilfreich sein, die Ergebnisse der Ablesung auch dem neuen Lieferanten zu übermitteln. 

Was ist, wenn ich technische Fragen oder Probleme in Bezug auf...
...meinen Zähler oder die Leitungen habe?
Für alle technischen Fragen ist weiterhin der lokale Versorger/ Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner. Auch im Falle eines Ausfalls der Versorgung mit Strom ist der örtliche Versorger/ Netzbetreiber zuständig.

Wie lange dauert der Anbieterwechsel?
Aufgrund gesetzlicher Fristenregelungen erfolgt die Anbieterumstellung in der Regel sechs bis zehn Wochen nach Abschluss des Vertrages. Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel natürlich hinauszögern. Bitte beachten Sie auch, dass der Anbieterwechsel bei Produkten mit Vorauskasse, Anzahlung oder Kaution in der Regel etwa vier Wochen länger dauert. Diese Anbieter warten zunächst den Eingang der zu leistenden Zahlung ab und leiten erst dann den Wechsel ein, der in der Regel sechs bis zehn Wochen dauert.

Wer beliefert mich, wenn ich nie den Anbieter oder das Stromprodukt...
...gewechselt habe?
In diesem Fall werden Sie in der so genannten Grundversorgung beliefert. Das übernimmt gegenwärtig das örtliche Stromversorgungsunternehmen, z. B. die Stadtwerke. Grundversorger ist der Stromanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt.

Kann ich mich nach einem Wechsel des Stromanbieters noch gegen...
...überhöhte Strompreise wehren?
Nein. Wenn Sie das Angebot eines neuen Anbieters akzeptieren, können Sie diesen Preis nicht als überhöht kritisieren. Bei einer Erhöhung der Tarife bei Ihrem neuen Anbieter haben Sie jedoch jederzeit die Möglichkeit, Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen.

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger?
Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig, der Stromversorger hingegen für die Lieferung des Stroms. Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger identisch, insbesondere wenn es sich um ein Stadtwerk handelt. Sie können ohne weiteres einen Stromanbieter ohne eigenes Verteilnetz als Ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt.

Was versteht man unter Grundversorgung und Grundversorger?
Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen. Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung von Haushaltskunden in Niederspannung (Endverteilstufe Strom) oder Niederdruck (Endverteilstufe Gas) sind öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen.

Wann sollte ich den Zählerstand notieren?
Sie sollten sich den Zählerstand am Wechseltag und vor jeder Preiserhöhung notieren und dem Stromanbieter mitteilen. Nur so ist eine taggenaue Abrechnung möglich.

Muss ich meinen Vermieter über einen Stromanbieterwechsel informieren?
Wenn Sie selbst Vertragspartei des bisherigen Stromliefervertrages sind, brauchen sie Ihren Vermieter im Falle eines Wechsels nicht zu informieren. Erhalten Sie die Stromrechnung von Ihrem Vermieter, zum Beispiel bei einer Warmmiete, ist der Vermieter Vertragspartner des Stromanbieters. Sie können dann den Anbieter nicht wechseln, sondern nur Ihren Vermieter bitten, einen günstigeren Anbieter zu wählen.

Warum bekomme ich eine Endabrechnung von meinem alten Versorger?
Sobald Sie den Anbieter gewechselt haben, wird Ihnen Ihr alter Strom- bzw. Gasversorger eine Schlussrechnung zusenden, die den Strom- bzw. Gasverbrauch bis zum Zeitpunkt des Wechsels berücksichtigt. Durch den Wechsel entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.

Bekomme ich bei einem Anbieterwechsel die bereits gezahlten Abschläge...
...von meinem vorherigen Lieferanten erstattet?
Sie erhalten eine Schlussrechnung vom alten Versorger, mit der bereits geleistete Abschlagszahlungen erstattet werden.

Was muss ich bedenken, wenn ich von meinem überregionalen Anbieter...
...zu einem weiteren Alternativanbieter wechseln möchte?
Bei einem solchen Wechsel verfahren Sie genauso wie bei einem Wechsel vom örtlichen Versorger zu einem alternativen Anbieter. Hierbei müssen Sie lediglich die Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Anbieter beachten. Sollten Sie eine Kündigungsfrist verpasst haben, so läuft der Vertrag weiter, bis Sie die nächste Frist zum möglichen Wechsel nutzen können.

Was sind Strompakete?
Bei den sogenannten Strompaketen kaufen Kunden eine feste Menge Strom per Vorauskasse. Dieses Modell ist in vielen Fällen deutlich günstiger als andere Modelle. Da nicht verbrauchte Mengen verfallen und Mehrverbrauch teurer abgerechnet wird, eignet sich dieses Modell nur für Verbraucher, die ihren Stromverbrauch recht zuverlässig einschätzen können und deren Stromverbrauch stabil ist. Eine Abweichung von 10 Prozent zum Paketvolumen ist i.d.R. unkritisch.

Was sind Tarife mit Vorauskasse?
Diese Tarife bringen ein besonderes Sparpotenzial mit sich. Die Versorger können durch derartige Produkte günstigere Tarife anbieten, weil Sie weder teure Inkassoleistungen, noch Zahlungsausfälle einkalkulieren müssen. Vorauskasse ist in vielen Branchen (z.B. Mobilfunk oder Versicherungen) keine Seltenheit. Es besteht das Restrisiko, dass das vorab entrichtete Geld im Falle einer Anbieterinsolvenz verloren ist. Die letzten Stromanbieter-Insolvenzen liegen jedoch mehr als 5 1/2 Jahre zurück (ares und Riva Energie im Januar 2003). Darüber hinaus werden die meisten Vorauskassetarife von Tochterunternehmen eingesessener Stadtwerke oder von seit Jahren am Markt befindlichen Unternehmen angeboten.

Was sind Sonderabschläge?
Der Stromversorger TelDaFax Energy verlangt einen sogenannten Sonderabschlag, der bei Vertragsbeginn einmalig fällig wird. Kunden können hierbei zwischen 50, 100 oder 200 Euro Abschlagszahlung wählen. Hierbei gilt: Je höher der Sonderabschlag, desto geringer wird der Arbeitspreis bzw. je höher der Sonderabschlag, desto höher wird der Rabatt auf den Allgemeinen Tarif des örtlichen Grundversorgers. Die Abschlagszahlung wird entweder zum Ende des Vertragsverhältnisses zinslos verrechnet/zurückerstattet oder mit der/den ersten Abschlagszahlung(en) in voller Höhe verrechnet.

Wie funktioniert der Wechsel bei einem Zweitarifzähler?
Wenn Sie mit einem Zweitarifzähler den Anbieter wechseln, unterscheidet der neue Versorger nicht mehr zwischen Tag- und Nachtstrom. Das heißt, dass rund um die Uhr der vereinbarte Preis gilt. Kunden mit HT/NT-Tarifen und einem Zweitarifzähler sollten den Wechsel zu einem reinen Hauptzeittarif prüfen. Es ist möglich, dass in der Summe der Strom dort günstiger ist als im HT/NT-Tarif. Allerdings akzeptieren nicht alle Anbieter Kunden mit Zweitarifzählern. Der Kunde sollte daher vor dem Wechsel diesen Sachverhalt klären. 

Gibt es Alternativangebote für Tag- und Nachtstrom?
Diese Tarife werden nur von Lokalversorgern angeboten und setzen den Einbau eines Zweitarifzählers voraus, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können. Sie können mit Hilfe des Tarifrechners prüfen, ob Ihr Lokalversorger auch Nachtstromtarife anbietet. Andere (überregionale) Versorger unterscheiden nicht zwischen Tag- und Nachtstrom. Somit entfällt der günstige Nachttarif bei einem Wechsel. Ansonsten funktioniert der Wechsel aber wie bei jedem anderen Stromzähler. Kunden mit HT/NT-Tarifen und einem Zweitarifzähler sollten den Wechsel zu einem reinen Hauptzeittarif prüfen. Es ist möglich, dass in der Summe der Strom dort günstiger ist als im HT/NT-Tarif. Allerdings akzeptieren nicht alle Anbieter Kunden mit Zweitarifzählern. Der Kunde sollte daher vor dem Wechsel diesen Sachverhalt klären.

Ist ein Anbieterwechsel bei Nachtspeicherheizungen möglich?
Prinzipiell ist ein Wechsel möglich. Eine Nachtspeicherheizung arbeitet üblicherweise mit Tag- und Nachtstrom, was wiederum einen Zweitarifzähler bzw. zwei Eintarifzähler voraussetzt. Entsprechende Tarife bieten nur die Lokalversorger an. Überregionale Versorger unterscheiden nicht zwischen Tag- und Nachtstrom. Somit entfällt der günstige Nachttarif bei einem Wechsel. Ansonsten funktioniert der Wechsel aber wie bei jedem anderen Stromzähler.
Wenn Sie über einen Zweitarifzähler verfügen, sollten Sie sich vorab bei Ihrem Wunschanbieter erkundigen, ob dieser Zweitarifzähler beliefert.

Ist ein Anbieterwechsel bei Wärmepumpen möglich?
Nur Lokalversorger bieten derzeit günstige Sondertarife für Wärmepumpen an. Wenn die Stromversorgung über spezielle Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen erfolgt, ist die Auswahl derzeit noch auf sehr wenige Lieferanten beschränkt. Die Bundesnetzagentur ist jedoch bestrebt, die Lieferantenwechselmöglichkeiten auch in diesem Bereich zu verbessern.

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